Amtsgericht in Polen erhält ein Bußgeld i. H. v. 2190€ – Wieso dies auch dich als Steuerberater treffen kann!

Amtsgericht in Polen erhält ein Bußgeld i. H. v. 2190€ – Wieso dies auch dich als Steuerberater treffen kann!

Ein Bewährungshelfer vom Amtsgericht hat in Polen einen USB-Stick verloren. Auf diesem Stick waren Daten von 400 Personen enthalten. Der USB-Stick war unverschlüsselt. 

Doch wie betrifft dies nun Sie als Steuerberater? 
Auch Mandanten geben häufig Mal einen USB-Stick mit Daten bei Ihnen im Büro ab. Vielleicht sind Sie sogar bei Ihrem Mandanten vor Ort und erhalten den Stick. Auf dem Weg zurück ins Büro geht dieser dann verloren. 
Wäre der Stick verschlüsselt, dann könnte fast gesagt werden “Halb so wild”. Leider ist der Stick nicht verschlüsselt in den meisten Fällen 🙁 
Wie können Sie also als StB ein solches Bußgeld vermeiden? Ganz einfach! Mittlerweile gibt es genug Möglichkeiten der digitalen Übermittlung. Weit vorne steht natürlich Unternehmen Online von DATEV oder einfach die Bereitstellung einer Cloud, wo Mandanten Ihre Daten hochladen können. 

Kleiner Aufwand, große Wirkung! 

Nehmen Sie Daten von Mandanten noch auf einem USB-Stick entgegen? 

Nach oben scrollen
Cookie Consent mit Real Cookie Banner